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Fachbereichsleiter: (auch Bezirks-Fachleiter)
Kreisbrandrat
Helmut Wilfert
Von-Beulwitz-Str. 2
95180 Berg
Tel.: 09293 318
Fax: 09293 8232
Mail: Fachbereich 4
Florian Hof Land 1
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Info FB 4 - |
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Brandschutz- |
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Brand- |
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Informationen zur Änderung von bestehenden Feuerlösch- |
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Sicherheit in Schulen und Bürgereinrichtungen |
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Feuerwehrzufahrten immer Freihalten - |
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Tipps - |
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Kamin / Schornsteinbrände |
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Fachinformation GaStellV Artikel 4 Absatz 7 2010 |
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Alarmverfolgung bei Brandmeldeanlagen |
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Abstellen von gasbetriebenen Fahrzeugen in Garagen |
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§ 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV) Vorübergehende Verwendung von Räumen |
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Beschäumungsöffnung für Brennstofflagerräume |
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Brandsicherheitswachen in Versammlungsstätten im Sinne von § 2 VStättV |
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Rettungsschläuche sind keine Rettungswege! |
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Nachdem wieder die Zeit gekommen ist und grössere Vereinsfeste in Gebäuden abgehalten werden, weisen wir vorsorglich auf den § 47 der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) hin. Hierunter fallen z.B. auch unsere Hallenfeste bei den Feuerwehren. Diese Vorschrift lautet wie folgt: |
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Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wurde nochmals, unverändert zur Fassung aus dem Jahr 1981, um zwei Jahre bis zum 31.12.2010 verlängert. Der LFV Bayern wird sich auch weiterhin um eine Beibehaltung der VVB als Beurteilungsgrundlage für die Städte und Gemeinden in Bayern einsetzen. |
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